Wienstell48 ↗

Ein gutes Gefühl. Klar erklärt.

Ein zuverlässiges Gerät und sorgfältiger Service gehören zusammen. Die folgenden Schutzarten haben unterschiedliche Voraussetzungen und Vertragspartner.

Gesetzliche Gewährleistung für das Gerät

Bei neuen Geräten stehen Privatkunden grundsätzlich zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer zu. Diese Rechte sind im Gerätepreis enthalten und bestehen unabhängig von einer freiwilligen Garantie. Wienstell48 hilft Ihnen, eine Beanstandung mit Ihrem Fachlieferanten zu klären.

Für die seit 1. Oktober 2026 erfassten neuen Verträge kann sich die Gewährleistungsfrist bei einer Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung einmalig um ein Jahr verlängern. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind maßgeblich. Das ist von einer freiwilligen Hersteller- oder Zusatzgarantie zu unterscheiden.

Verantwortung bei Lieferung und Installation

Wienstell48 ist gewerblich betriebshaftpflichtversichert. Ob ein Schaden am Gerät oder in Ihrer Wohnung von dieser Versicherung gedeckt ist, richtet sich nach Tätigkeit, Schadensursache und Versicherungsbedingungen. Gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen. Eine pauschale Zusage für jeden denkbaren Schaden oder eine unbegrenzte Deckung wird dadurch nicht gegeben.

Bei einer Beanstandung melden Sie sich bitte direkt bei Carlos: +43 1 4420115 oder info@wienstell48.at. Wir klären den nächsten Schritt persönlich.

Optional: Geräteschutz über fünf oder zehn Gesamtjahre

Wer länger planen möchte, kann mit der Geräteanfrage eine passende Schutzerweiterung prüfen lassen. Gemeint ist eine Gesamtlaufzeit ab Kaufdatum, nicht fünf oder zehn zusätzliche Jahre nach der gesetzlichen Gewährleistung. Die zusätzlichen Leistungen beginnen nach den Bedingungen des konkreten Produkts, üblicherweise nach der Herstellergarantie.

Wir klären vor der Entscheidung, welcher Tarif für Ihr Modell angeboten wird, was er kostet und welche Schäden, Reparaturen, Transportkosten, Ersatzleistungen und Ausschlüsse gelten. Nicht jeder Tarif enthält Abholung oder Zustellung im Schadensfall. Ersatz kann vertraglich begrenzt sein und als Gutschein erfolgen. Es handelt sich nicht automatisch um eine Neuwert- oder Allgefahrendeckung.

Der Schutzwunsch im Warenkorb ist unverbindlich und schließt noch keinen Vertrag ab. Der angezeigte Orientierungsbetrag für Geräte und Service enthält noch keinen ungeklärten Schutztarif. Sie erhalten den vollständigen Preis einschließlich des gewünschten Schutzes vor der Kaufentscheidung. Eine Buchung muss, sofern der konkrete Tarif dies verlangt, gemeinsam mit dem Gerät erfolgen; eine spätere Erweiterung ist dann nicht möglich.

Vor dem Kauf erhalten Sie

Ein erweitertes Geräteschutzprodukt deckt nicht automatisch Schäden an Ihrer Wohnung oder eine Installation ab.

Gesetzliche Grundlage: Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 60/2026. Lokale Prüffassung vom 15. Oktober 2026.

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