Wienstell48 ↗

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 22. Oktober 2026

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner für Dienstleistungen ist Carlos Jose Castillo Perez, Einzelunternehmer, handelnd unter Wienstell48, Am langen Felde 50/33, 1220 Wien, Österreich; UID ATU83325812; E-Mail info@wienstell48.at; Telefon +43 1 4420115, Mobil +43 690 20058826.

1.2 Diese Bedingungen gelten für die vereinbarte Beschaffung von Haushaltsgeräten im Kundenauftrag, Abholung, Transport, Lieferung, Anschluss, Montage, Funktionsprüfung und vereinbarte Altgerätemitnahme sowie TV-Wandmontage. Wienstell48 bietet keine Gerätereparaturen und keine Arbeiten an Gasleitungen oder Gasgeräten an. Arbeiten, die eine besondere Gewerbeberechtigung voraussetzen, werden nur bei vorhandener Berechtigung ausgeführt.

1.3 Abweichende individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere nach KSchG, FAGG, VGG und ABGB, bleiben unberührt. Die Einzelheiten des konkreten Auftrags ergeben sich aus der Bestellübersicht und Annahmebestätigung.

2. Leistungsangebote, Preise und Voraussetzungen

2.1 Montage Direkt: 129 € inkl. Umsatzsteuer für Anschluss/Montage eines bereits beim Kunden befindlichen geeigneten Geräts samt vereinbarter Funktionsprüfung und Einweisung. Vereinbarte Altgerätemitnahme: zusätzlich 19 € inkl. Umsatzsteuer.

2.2 Wir holen’s: 219 € inkl. Umsatzsteuer für Abholung eines vom Kunden selbst gekauften Geräts beim vereinbarten Händler, Transport, Anschluss, Funktionsprüfung und vereinbarte Altgerätemitnahme.

2.3 Heute komplett (Gerätebeschaffung im Kundenauftrag): Service am selben Tag 239 € inkl. Umsatzsteuer bei Barzahlung oder Überweisung, sofern Bestellung montags bis freitags bis 12:00 Uhr (Wiener Ortszeit), Bestand und Termin ausdrücklich bestätigt werden. Service ab dem folgenden Werktag („Komplett planbar“): 219 € inkl. Umsatzsteuer bei Barzahlung oder Überweisung. Je zusätzliches Großgerät am selben Termin: 179 € inkl. Umsatzsteuer. Der Gerätepreis ist nicht im Servicepreis enthalten.

2.4 Der reguläre Servicepreis beträgt für die in 2.3 genannten Einzelgeräte-Pakete 269 € (am selben Tag) bzw. 249 € (ab folgendem Werktag) inkl. Umsatzsteuer. Bei Barzahlung oder Überweisung wird ein transparent ausgewiesener Rabatt von 30 € gewährt. Der Kunde sieht den für seine gewählte Zahlungsart verbindlichen Gesamtpreis vor der Bestellung. Es werden keine zusätzlichen Entgelte allein für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments erhoben. Andere Preisaktionen gelten nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

2.5 TV-Wandmontage (Gerät und geeignete Halterung kundenseitig): bis 65 Zoll 99 €, bis 75 Zoll 149 €, bis 85 Zoll 179 €, bis 100 Zoll und höchstens 75 kg 220 €, Soundbar am selben Termin zusätzlich 39 €, jeweils inkl. Umsatzsteuer. Abweichende Lasten, Wände oder Sondermontagen nur nach vorherigem Angebot.

2.6 Abendtermine ab 18:00 Uhr mit nur einem Großgerät: optionaler Zuschlag von 20 € inkl. Umsatzsteuer nur nach vorheriger Mitteilung und ausdrücklicher Vereinbarung. Innerhalb Wiens kein gesondertes Standard-Anfahrtsentgelt. Außerhalb Wiens können – nach Entfernung und vorherigem verbindlichem Angebot – 29 €, 49 € oder 69 € inkl. Umsatzsteuer anfallen.

2.7 Der Kunde hat vorab zutreffende Angaben über Zugänglichkeit, Stockwerk, Lift, Montageort, Anschlussart sowie bei Einbaugeräten Maße und gegebenenfalls Fotos bereitzustellen. Standardleistungen setzen vorhandene, geeignete und sichere Wasser-, Abwasser- und elektrische Anschlüsse voraus. Änderungen an fest installierten Leitungen, Installationen, Arbeitsplatten, Möbeln oder Baukörpern sind nicht enthalten und werden ohne entsprechende Vereinbarung und Berechtigung nicht durchgeführt.

2.8 Zusatzmaterial und Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Preisangabe und Zustimmung des Kunden eingesetzt bzw. berechnet. Erkennt Wienstell48 gefährliche oder ungeeignete Anschlüsse, kann die betroffene Arbeit bis zur sicheren Klärung unterbrochen werden. Gesetzliche Vergütungs-, Leistungs- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.

3. Gerätebeschaffung im Namen des Kunden und Vollmacht

3.1 Soweit ausdrücklich als Beschaffung im Namen und auf Rechnung des Kunden vereinbart, handelt Wienstell48 aufgrund einer gesondert erteilten Vollmacht beim Fachhändler. Voraussetzung ist, dass der Fachhändler die unmittelbare Stellvertretung akzeptiert und den Kaufvertrag tatsächlich mit dem vertretenen Kunden schließt. In diesem Fall ist der Fachhändler Verkäufer des Geräts; Wienstell48 erbringt die vereinbarten eigenen Dienstleistungen. Die bloße Ausstellung einer Rechnung auf den Kundennamen genügt für sich allein nicht, um die Verkäuferstellung verbindlich festzulegen.

3.2 Die gesonderte Vollmacht bezeichnet Kunden, Marke, Modell, Stückzahl, genehmigten Gerätepreis (inkl. Steuer des Fachhändlers) und Umfang der Befugnis zur Bezahlung und Abholung; der Fachhändler ergibt sich aus der Geräterechnung auf den Namen des Kunden. Ein anderes Modell oder ein höherer Kaufpreis bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. Die Vollmacht kann bis zur Ausführung des Kaufs widerrufen werden; bereits wirksam vorgenommene Geschäfte und zwingende Verbraucherrechte bleiben davon unberührt.

3.3 Wienstell48 kann den genehmigten Gerätepreis aus eigenen Mitteln vorstrecken und zahlt ihn beim Fachhändler. Der Kunde erstattet Wienstell48 ausschließlich den tatsächlich nachgewiesenen, für ihn verauslagten und zuvor autorisierten Betrag nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen; andere gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Ein Gerätepreisaufschlag wird bei diesem Beschaffungsmodell nicht berechnet.

3.4 Zwei Belege: Der Fachhändler stellt die Rechnung für das Elektrogerät auf den Namen des Kunden aus; Wienstell48 stellt eine eigene Rechnung ausschließlich über seine Leistungen (mit deren Umsatzsteuer) aus. Eine allfällige Erstattung des von Wienstell48 verauslagten Gerätepreises wird getrennt und belegbar dargestellt, nicht als von Wienstell48 verkaufter Artikel mit eigener Geräte-Umsatzsteuer, sofern Wienstell48 in dieser Transaktion tatsächlich nur unmittelbarer Vertreter ist.

3.5 Ist das Gerät nicht verfügbar, stimmt Wienstell48 eine Alternative oder Terminänderung mit dem Kunden ab; ohne neue Zustimmung wird kein anderes Gerät erworben. Gesetzliche Rücktritts-, Rückzahlungs- und Ansprüche bei Nichterfüllung bleiben unberührt.

3.6 Tritt Wienstell48 in einer anderen, ausdrücklich so vereinbarten Transaktion selbst als Verkäufer auf, gilt diese Beschaffungsregel nicht; Wienstell48 übernimmt dann die jeweiligen gesetzlichen Pflichten des Verkäufers. Dies muss für den Kunden vor Abschluss eindeutig erkennbar sein.

4. Bestellung und Vertragsabschluss

4.1 Online-Darstellungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, keine verbindlichen Angebote. Der Kunde sieht vor Abgabe der Bestellung die wesentlichen Leistungsmerkmale, das konkret bezeichnete Gerät, getrennte Preise und steuerliche Angaben, die Gesamtzahlung, die Zahlungsart, Lieferadresse, Terminbedingungen und Informationen über Rücktrittsrechte.

4.2 Der Kunde kann Eingaben vor Abgabe überprüfen und berichtigen. Die zahlungspflichtige Bestellung erfolgt mittels der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“. Die gesonderte Vollmacht und – wenn gewünscht – die gesonderte ausdrückliche Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn werden nicht durch die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt.

4.3 Der Dienstleistungsvertrag kommt durch individuelle Annahme der Bestellung durch Wienstell48 zustande; die automatisch versandte Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Eine Zahlungsautorisierung oder Zahlung allein gilt nicht automatisch als Vertragsannahme. Nach Annahme werden die Vertragsbestätigung und die gesetzlich vorgesehenen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt, spätestens vor Beginn der Dienstleistung.

4.4 Verträge, die auf Initiative des Unternehmens telefonisch geschlossen werden, unterliegen den zusätzlich anwendbaren Form- und Bestätigungspflichten. Vertragssprache ist Deutsch; freiwillige Übersetzungen sind möglich.

5. Termine und Lieferung am selben Tag

5.1 Eine Lieferung am selben Tag setzt neben der Vollmacht die tatsächliche Warenverfügbarkeit, einen bestätigten freien Termin und zulässige Installationsbedingungen voraus. Die Bestellfrist bis 12:00 Uhr allein stellt noch keine Terminzusage dar.

5.2 Ein verbindlicher Termin entsteht erst durch die ausdrücklich erklärte Terminbestätigung. Kann der angefragte Termin am selben Tag nicht bestätigt oder erfüllt werden, bietet Wienstell48 eine alternative Lösung oder einen anderen Termin an. Bei Vereinbarung des günstigeren Pakets wird eine gezahlte Preisdifferenz erstattet; weitergehende zwingende Rechte bleiben unberührt.

5.3 Erreichbarkeiten und Betriebszeiten sind der aktuellen Website oder der persönlichen Terminbestätigung zu entnehmen; kurzfristig abweichende Betriebszeiten werden bei der Buchung offengelegt.

6. Zahlung, Vorauslage und Rückbelastungen

6.1 Zahlung online: Der Kunde kann je nach Angebot bei Bestellung per Karte, unterstützter Wallet, Klarna oder Überweisung bezahlen. Wienstell48 kann nach Annahme des Auftrags und Prüfung des vom Zahlungsanbieter gemeldeten Status die Bearbeitung unverzüglich starten, ohne die endgültige Bankgutschrift abzuwarten. Eine bloße Bestellung ist noch keine bestätigte, unwiderrufliche Zahlung.

6.2 Zahlung nach der Leistung: Ist Zahlung vor Ort vereinbart, werden die fälligen Servicekosten und der belegte, genehmigte und zu erstattende Gerätepreis grundsätzlich nach ordnungsgemäßer Ausführung der vereinbarten Arbeiten fällig. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

6.3 Gerät und Service werden getrennt ausgewiesen. Der geschuldete Gesamtbetrag und die einzelnen Teilbeträge werden im Bestellprozess klar dargestellt. Eine Vollmacht führt nicht automatisch zum Verlust von Widerrufs- oder Gewährleistungsrechten.

6.4 Scheitert eine Online-Zahlung, wird sie storniert oder rückbelastet, wird die Forderung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Vertragsstatus und der gesetzlichen Rechte geprüft. Wienstell48 kann gesetzlich geschuldete, nachweisbare offene Beträge geltend machen, aber keine pauschalen, nicht vereinbarten Strafgebühren.

6.5 Gesetzlich geschuldete Erstattungen erfolgen fristgerecht, grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel, soweit nichts anderes vereinbart ist.

7. Stornierung und Leistungshindernisse

7.1 Gesetzliche Rücktrittsrechte haben Vorrang vor einer bloß vertraglich vereinbarten Stornierung.

7.2 Soweit kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, kann ein Termin bis 24 Stunden vorher ohne Stornierungsentgelt abgesagt werden. Bei einer späteren Absage können ausschließlich tatsächlich entstandene, erforderliche, nachgewiesene und rechtmäßig geschuldete Aufwendungen geltend gemacht werden. Es wird keine automatische Pauschale erhoben.

7.3 Wurde ein Gerät bereits wirksam beim Fachhändler im Kundennamen gekauft, sind Rechte und Pflichten aus diesem Kaufvertrag getrennt zu prüfen; eine Stornierung der Wienstell48-Dienstleistung hebt den Gerätekauf nicht in jedem Fall automatisch auf. Gesetzliche Regeln über zusammenhängende Verträge bleiben unberührt.

7.4 Kann eine vereinbarte Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht stattfinden, richtet sich ein Anspruch auf Vergütung oder Aufwandersatz nach dem Gesetz, insbesondere gegebenenfalls nach § 1168 ABGB, unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen.

8. Lieferung, Montage, Sicherheit und Übergabe

8.1 Wienstell48 führt die im Auftrag bezeichneten Arbeiten fachgerecht im Rahmen der vorhandenen Gewerbeberechtigungen aus. Arbeiten an Gasleitungen/-geräten oder nicht gedeckte, fachrechtlich vorbehaltene Arbeiten werden nicht durchgeführt.

8.2 Der Kunde stellt zutreffende Angaben über tragfähige TV-Wände, Leitungswege, Anschlüsse, Geräteabmessungen sowie Anlieferungs- und Aufstellbedingungen bereit. Erkennbar ungeeignete oder unsichere Voraussetzungen werden mitgeteilt und dokumentiert. Für bereits vorhandene und nicht von Wienstell48 verursachte Schäden übernimmt Wienstell48 keine Gewähr; für eigenes schuldhaftes Verhalten gelten die gesetzlichen Regeln.

8.3 Die Übergabe kann mit Fotos, Funktionsprüfung, Gerätebezeichnung, dokumentierten Vorschäden und einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Die Unterschrift bestätigt nur die darin konkret dokumentierten Tatsachen und ist kein Verzicht auf gesetzliche Mängelrechte.

8.4 Die Mitnahme und Entsorgung von Altgeräten erfolgt nur soweit vereinbart und entsprechend den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften.

9. Gewährleistung, Garantie und Haftung

9.1 Bei einem unmittelbar zwischen Kunden und Fachhändler geschlossenen Gerätekauf bestehen Gewährleistungsansprüche aus diesem Kaufvertrag grundsätzlich gegenüber dem Fachhändler als Verkäufer. Für eigene Dienstleistungen, deren Mängel und von Wienstell48 verursachte Schäden bleibt Wienstell48 nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Soweit Wienstell48 rechtlich Verkäufer ist, gelten die Verkäuferpflichten für Wienstell48.

9.2 Freiwillige Montagegarantie: Wienstell48 bietet für eigene Montagearbeiten eine zusätzliche Garantie von 12 Monaten ab Ausführung. Sie umfasst die kostenlose fachgerechte Nachbesserung von nachweisbar auf die eigene mangelhafte Montage zurückzuführenden Montagefehlern, soweit Nachbesserung möglich ist. Kontakt: info@wienstell48.at. Diese Garantie lässt gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt. Sie erfasst keine Produktionsfehler des Geräts oder nicht von Wienstell48 verursachte Gebäudemängel.

9.3 Wienstell48 haftet gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Eine pauschale Haftungsfreizeichnung für leichte Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern erfolgt nicht; Ansprüche wegen Personenschäden oder anderer zwingender Haftungsfälle werden nicht ausgeschlossen.

9.4 Freiwillige Hersteller- oder Zusatzgarantien gelten nur nach den vor Abschluss genannten Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers. Wienstell48 unterstützt auf Wunsch bei der Kommunikation mit diesem, ohne dadurch dessen Garantieverpflichtungen zu übernehmen.

10. Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Wienstell48-Dienstleistungen

10.1 Sofern dem Verbraucher nach FAGG bei einem Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Dienstleistungsvertrag ein Rücktrittsrecht zusteht, beträgt die Rücktrittsfrist 14 Tage ab Vertragsabschluss. Der Rücktritt kann durch eine eindeutige Erklärung an Wienstell48 (Kontakt in Punkt 1) erfolgen. Das unten stehende Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden, ist aber nicht vorgeschrieben.

10.2 Für online geschlossene Verträge steht die Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ zur Verfügung: Bestellnummer und Namen eingeben, mit „Widerruf bestätigen“ absenden – der Eingang wird sofort angezeigt und, wenn eine E-Mail-Adresse angegeben ist, per E-Mail bestätigt.

10.3 Vorzeitiger Leistungsbeginn: Wünscht der Verbraucher die Ausführung vor Ablauf der Rücktrittsfrist, wird das ausdrückliche Verlangen gesondert eingeholt, ebenso die Kenntnisnahme über den möglichen Verlust des Rücktrittsrechts nach vollständiger Leistung. Erklärt der Verbraucher den Rücktritt nach teilweise erbrachter Leistung, kann eine verhältnismäßige Vergütung nur unter den Voraussetzungen des § 16 FAGG verlangt werden. Bei vollständiger Leistung kann das Rücktrittsrecht nur nach Maßgabe des § 18 FAGG entfallen.

10.4 Im Fall eines wirksamen Rücktritts werden die zu erstattenden Zahlungen innerhalb der gesetzlichen Fristen zurückgezahlt. Andere Rechte aufgrund von Mängeln, Verzögerung oder Nichterfüllung bleiben unberührt.

10.5 Gerätekauf beim Fachhändler: Ob der gesonderte Gerätekauf einem gesetzlichen Rücktrittsrecht unterliegt, hängt vom Verkäufer, von Art und Umständen dieses Kaufs sowie gegebenenfalls den Regeln über zusammenhängende Verträge ab. Wienstell48 informiert vor dem Kauf über die maßgeblichen Konditionen. Gesetzliche Rechte werden nicht ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Erforderliche Kundendaten werden nur im zulässigen Umfang an den konkret beauftragten Händler und die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Dienstleister übermittelt.

12. Beschwerden und alternative Streitbeilegung

Beschwerden: info@wienstell48.at. Lässt sich eine Streitigkeit mit einem Verbraucher nicht unmittelbar lösen, werden die nach § 19 AStG erforderlichen Informationen über eine zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung und die Teilnahmebereitschaft auf einem dauerhaften Datenträger erteilt. Eine allgemeine Verpflichtung zur freiwilligen Teilnahme wird damit nicht übernommen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt österreichisches Recht, soweit zulässig; zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, die nach den anwendbaren internationalen Regeln Vorrang haben, bleiben unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Unternehmer wird – soweit gesetzlich zulässig – Wien als Gerichtsstand vereinbart.

13.2 Ist eine einzelne Klausel unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln im rechtlich zulässigen Umfang unberührt; an die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie bequem unsere Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ nutzen oder dieses Formular ausfüllen und an uns senden.

An Wienstell48, Carlos Jose Castillo Perez
Am langen Felde 50/33, 1220 Wien, Österreich
E-Mail: info@wienstell48.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Dienstleistung / Bestellnummer: ________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________
Name des/der Verbraucher(s): _____________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________
Datum: ________________

(*) Unzutreffendes streichen.

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